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themenzeitung

Am 26. und 27. März 2009 im Hotel Vier Jahreszeiten, Westerland/Sylt
Weitere Informationen unter: www.sylter-runde.de



Anregungen der Sylter Runde

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Weniger komplexe Produkte

Die Strukturierung von komplexen Finanzprodukten, der Neuproduktprozess und der weitere Lauf der Finanzprodukte in der Wertschöpfungskette (Handel, Abwicklung, Kontrolle, Berichtswesen) des jeweiligen Kreditinstituts erfordern, dass die Produkte in den verfügbaren Systemen mit allen relevanten Informationssätzen gehandelt, abgewickelt und abgebildet werden können. Dies verlangt eine Transparenz des gesamten Wertschöpfungsprozesses, der unternehmensseitig eine zeitnahe und risikoadäquate Überwachung und Steuerung der Positionen und auf Seiten der Stakeholder anschließend eine Transparenz bezüglich der relevanten qualitativen und quantitativen Informationen beinhaltet. Insbesondere sind alle wesentlichen Risiken (Markt-, Liquiditäts- und Kreditrisiken einschließlich deren Interdependenzen) der Produkte zu erfassen, zu analysieren und zu kommunizieren. Eine verschärfte Managementüberwachung durch den Aufsichtsrat wäre bei latent bestandsgefährdenden Risiken dringend zu empfehlen.

Auch die Einführung von laienverständlichen Produktratings, die "Verdachtsmomentgeneratoren" im Sinne von qualitativen Faktoren aufzeigen, könnte dazu beitragen, die Produktqualität zu erhöhen. Dies könnte z.B. über die Kennzeichnung von Produkten mit einem Verbot als Extremfall erreicht werden. Nach Möglichkeit sollte dies mit einem (internationalen) Zulassungsprozess (ähnlich dem Technischen Überwachungsdienst) gekoppelt werden. Auf Seiten der Ratingagenturen ist hingegen eine Unabhängigkeit (siehe oben) bei der Beurteilung von Produkten erforderlich.

Sachgerechtere IT-Modelle und IT-Infrastruktur

Die IT-Architektur von Banken muss als sog. Gewährleistungsarchitektur auf allen operativen und aber auch strategischen Ebenen ausgestaltet sein, so dass die in der Bank verarbeiteten Produkte, Prozesse und Nutzungsrechte zeitnah z.B. via unternehmensweiter Risikocockpits kontrolliert werden können. Dabei müssen die mittels IT umgesetzten, finanzmathematischen Entscheidungsunterstützungsmodelle die wesentlichen Aspekte der Realität abbilden. Darüber hinaus muss transparent gemacht werden, welche Aspekte die Modelle aufgrund ihrer Annahmen nicht abbilden können. Insbesondere den Entscheidungsträgern und Kontrollorganen müssen die Aussagekraft, Limitationen und Robustheit der verwendeten Modelle bekannt und vertraut sein. Zudem sollten die IT-Systeme inkl. der integrierten Modelle so ausgestaltet sein, dass sie immun gegen Angriffe von außen und Manipulationen sind. Fehlertoleranzen sollten in diese Systeme eingebaut werden. Des Weiteren müssten Erhitzungen des Systems erkennbar sein und eine frühzeitige, adäquate Reaktion seitens der Führungs- und auch Kontrollgremien (Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, BAFIN etc.) ermöglichen. Dies erfordert u.a. die Durchführung von Netzwerksimulationen zwischen den einzelnen Subsystemen und das Setzen von Grenzwerten (am besten mit Rückkoppelung an unterlegungspflichtiges Eigenkapital). Subsysteme müssen in einer solchen Gewährleistungsarchitektur modular als Elemente eines Gesamtsystems funktionieren. Die Gewährleistungsarchitektur sollte für alle involvierten Individuen, Gruppen und (internationale) Organisationen beherrschbar sein und so weiterentwickelt werden, dass sie evolutionär und nachhaltig verbessert wird und auch sich ändernde Geschäftsmodelle verarbeiten kann. Darüber hinaus müssen die IT-Systeme aufgrund der immanenten Einschränkungen der integrierten Modelle so gestaltet werden, dass der Versuchung einer blinden Gläubigkeit in die Modelle und Systeme durch die Entscheidungsträger und Kontrollorgane weitestgehend entgegengewirkt wird.

Die Ausgestaltung der IT Systeme muss so erfolgen, dass Kettenreaktionen IT-seitig abgefangen werden. Allerdings stößt bei dem herrschenden Komplexitätsgrad auch die IT an ihr Limit und markiert damit die Grenzen des Gesamtsystems. Darüber hinaus kann die Informatik dann lediglich die Rolle eines "Gehirnverstärkers" (Brain Amplifier) für die Akteure spielen.

Produktadäquates Risikomanagement

Aufgrund der komplexen Geschäftsmodelle, die bei der Finanzmarktkrise zu Tage gekommen sind, sind die Anforderungen an das Risikomanagement besonders hoch. Die Geschäftsführung ist für die Setzung und das Vorleben eines Risikorahmens und eines tone-at-the-top verantwortlich. Die Risiken und Haftungsregeln in den strukturierten Produkten sollten für alle Tranchen und Assetklassen transparent sein. Insbesondere gilt es, intelligente Modelle zur Erfassung und Bewertung von Klumpenrisiken zu entwickeln. Hier kann die Wirtschaftsinformatik Abhilfe leisten. Des Weiteren kommt es bei der Risikoidentifikation auch auf die Erfassung der einzelnen Markt-, Kredit- Liquiditäts- und operationellen Risiken auf aggregierter Ebene an. Bewertungsmodelle für strukturierte Produkte sollten neben quantitativen Aspekten auch qualitative Aspekte enthalten, die auch laienverständlich sind. Die Bewertungsregeln in illiquiden Märkten sind sachgerecht zu berücksichtigen. Dabei sollte nicht nur eine zeitpunktbezogene Transparenz sichergestellt werden. Ein zukünftiges Risikomanagement muss sich auch auf die unmittelbare und mittelbare Zukunft beziehen sowie sich vermehrt mit unbekannten ökonomischen Entwicklungen befassen. Dadurch sollen prozyklische Ergebnisschwankungen eingedämmt werden. Stresstests sollten auch Extremszenarien wie extreme Preisschwankungen berücksichtigen.

Zur Risikoüberwachung und –steuerung wird der Einsatz integrativer Risikomanagementportale empfohlen.

Transparenz bezüglich Produktdetails und Berichtswesen

Bezüglich des Geschäftsmodells sollte Transparenz herrschen, das heißt Strategien und Ziele sind offenzulegen ebenso wie die Formen und Produkte der unterschiedlichen Aktivitäten zu beschreiben sind. Auch die Rollenverteilung muss den Akteuren klar sein (beispielsweise: Bank als Intermediär, Investor oder Emittent, Sicherheitengeber oder -nehmer.). Transparenz sollte aber auch eine offene Informationspolitik hinsichtlich des Risikomanagements und des Berichtswesens (internes und externes) hinsichtlich aller Produkt-Detailinformationen (Nominalbeträge, Kreditbeträge, Tranchen, Wertberichtigungen, Fair Values, Ratings, Haftungsfragen der Produkte, Exposures, Volatilitäten, Bandbreiten, Modellannahmen etc.) umfassen. Die bei Verbriefungstransaktionen häufig anzutreffenden Zweckgesellschaften (SPV) sind im Jahresabschluss unter anderem dann zu konsolidieren, wenn dem bilanzierenden Unternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen aus dem SPV zuzurechnen sind.

Führungsinformationssysteme für Kontrollorgane

Bei den oben genannten Schwächen der Führungsinformationssysteme kann die Wirtschaftsinformatik folgende Hilfe leisten: Bei komplexen Überwachungsgegenständen wie z.B. den forderungsbesicherten Wertpapieren (CDOs) oder ähnlich strukturierten Produkten, lässt sich das Basismaterial auf niedriger Verdichtungsstufe so ordnen, dass CDOs z.B. als Stücklisten modelliert und gespeichert werden können. Dies ermöglicht dann eine isolierte maschinelle Darstellung von Risikoballungen. Informationen für Kontrollorgane könnten auch aus den elementaren Datenspeichern in der Form von unredigierten Berichten (vgl. Blackbox in der Luftfahrt) direkt ohne Umwege zur Verfügung gestellt werden. Die Daten der Berichte könnten maschinell auf Auffälligkeiten geprüft werden, indem Verfahren des Data Mining, die "Verdachtsmomente" generieren, genutzt werden. Zusätzlich könnten die Führungsinformationssysteme mit maschinellen Kommentierungen versehen werden, so dass die Kontrollorgane gezielt auf Auffälligkeiten hingewiesen werden. Wichtig ist, dass die Informationen an die Kontrollorgane insgesamt sowohl vertikal als auch horizontal fließen können, so dass eventuelle Off-Balance-Transaktionen auch erfasst werden.

Rechtlicher Geltungsrahmen

Die beschlossenen Maßnahmen sind möglichst weltweit umzusetzen bzw. international abzustimmen. Die Finanzmarktaufsichten sollten international kooperieren und in der Lage sein, volkswirtschaftliche Gesamtrisiken, die eine Systemkrise auslösen können, zu erkennen. Shadow-Banking und Off-Balance-Geschäfte sind zu regulieren bzw. zu verhindern. Zweckgesellschaften sollten prinzipiell konsolidiert werden.

Ratingagenturen sollten gesetzlich reguliert werden, um ein unabhängiges Rating zur Verfügung zu stellen. Ein Rating von Zweckgesellschaften wird ebenfalls empfohlen, um die Risiken dieser Konstrukte offenzulegen.

Kaufmännische Sitten sollten wieder gelten

Der oben erwähnten Nichtbeachtung der kaufmännischen Sitten kann durch verschiedene Maßnahmen begegnet werden:
Das Konstrukt der Haftung ist erneut zu überdenken, zumindest sollte ein Umdenken in Richtung ehrbarer Kaufmann auf alle Ebenen des Geschäfts heruntergebrochen werden. Eine Zielgröße, die Eigenkapitalquote, sollte vorgegeben werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dem Emittenten von strukturierten Produkten vorzuschreiben, einen gewissen Prozentsatz des emittierten Produktvolumens selbst in seinen Büchern zu halten. Es ist eine bessere Unternehmenskultur einzuführen (s.o. „tone-at-the-top“). Es muss eine Bereitschaft zur intensiven Kommunikation mit allen Akteuren des Unternehmens und auch des Finanzsystems erfolgen, in der vor allem die Risiken des Geschäftsmodells und der Produkte offen angesprochen werden. Die Akzeptanz von Produkten, die in die Kritik geraten sind, obwohl sie ökonomisch sinnvoll sind, ist in der Öffentlichkeit zu erlangen.

Nachhaltigkeit

Das Gesamtsystem der internationalen Finanzmärkte hat die Grenzen der Vernetzung deutlich gemacht und erheblich überschritten. Ähnlich der Wettervorhersage sind die komplexen Interdependenzen nicht mehr vollständig erfass- bzw. vorhersagbar. In der Konsequenz ist ein Paradigmenwechsel hin zu einem Ordnungsprinzip Nachhaltigkeit und entsprechend angelegten Verhaltensweisen aller Marktteilnehmer zu fordern, um auf lange Sicht wiederholtes Systemversagen zu vermeiden. Dies ist auch insoweit unerlässlich, als die Lasten dieser Versagensereignisse als ungewollte Umverteilung gesamtgesellschaftlich über die Ländergrenzen hinweg zu schultern sind.

Die politischen Akteure auf nationaler und internationaler Ebene sind aufgerufen, sich stärker Gedanken über die globalen Folgen ihrer finanzmarktbezogenen Regulierungen zu machen. Darüber hinaus sind Schlüsselpositionen in staatlichen Kontroll- und Aufsichtsorganisationen mit solchen Personen zu besetzen, die als anerkannte Experten in den jeweiligen Gebieten den enormen Herausforderungen gerecht werden können.

Vergütungsregeln sind nicht an kurzfristigen Gewinnerzielungsabsichten zu orientieren, sondern sollten an die nachhaltige Unternehmensentwicklung anknüpfen. Das Eingehen von stark risikobehafteten Geschäften sollte mit Anreizstrukturen und Vergütungssystemen verbunden sein, welche Risiken sowohl im negativen Fall wie auch im positiven Fall symmetrisch belohnen bzw. bestrafen. Zudem sollten solche Anreizstrukturen und Vergütungssysteme auf den langfristigen, nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sein.
Auch auf Ebene des einzelnen Finanzmarktakteurs muss die Nachhaltigkeit in ausreichendem Maße Beachtung finden. Institutionelle Marktteilnehmer könnten dies beispielsweise in einer Maßgröße "Verantwortung at Risk" als Pendant zur "Value at Risk" zusammenfassen und mehr qualitative Elemente, wie z.B. die persönliche Qualifikation, den erforderlichen persönlichen Einsatz und die im Rahmen der Tätigkeit erlaubten Risikopositionen transparent darlegen.


Westerland / Sylt, im März 2009

Hans Ulrich Buhl, Augsburg
Philipp Butzbach, Köln
Georg Färber, München
Eduard Heindl, Furtwangen
Matthias Jarke, Aachen
Peter Mertens, Nürnberg
Katja Specht, Pforzheim
Norbert Szyperski, Köln
Marion Willems, Bad Homburg

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