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Interview mit Cornelia Rogall-Grothe
Staatssekretärin
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Frau Staatssekretärin, seit 2006 besteht das Regierungsprogramm „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ einschließlich dem Punkt „E-Government 2.0“. Welche zentralen Ziele beinhaltet das Programm und wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Das Regierungsprogramm einschließlich des Programms E-Government 2.0 wurde bereits 2009 erfolgreich abgeschlossen. Aufbauend auf früheren Reformkonzepten haben wir dabei neue Akzente in den Handlungsfeldern Personal, Organisation, Steuerung, internationale Kooperationsfähigkeit und E-Government gesetzt. Ziel des Regierungsprogramms war es, die Bundesverwaltung leistungsfähiger, serviceorientierter, wirtschaftlicher und innovativer zu gestalten sowie für die komplexen und internationaler werdenden Aufgaben zu qualifizieren.
Im Umsetzungsjahr 2009 umfasste der Programmteil „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ 36 Einzelprojekte. Davon wurden 25 Projekte bis Ende 2009 beendet oder in Daueraufgaben überführt. 11 Projekte sind langfristig angelegt und werden fortgesetzt, darunter der Auf- und Ausbau von Dienstleistungszentren und der einheitliche Behördenrufnummern 115.
Mit dem Programm E-Government 2.0 haben wir nach BundOnline 2005 die Idee umgesetzt, uns auf nutzerorientierte Erfolgsfelder wie Prozessketten mit der Wirtschaft und Infrastrukturen zu konzentrieren. Die großen Infrastrukturprojekte De-Mail, neuer Personalausweis und Deutschland-Online-Infrastruktur wurden unter Beteiligung einer Vielzahl von Behörden und der Wirtschaft begonnen. Sichere Infrastrukturen im Internet eröffnen jetzt neue Chancen für elektronische Geschäftsmodelle. Wir haben damit auch neue Wege für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verwaltung entwickelt und erprobt. Das Programm war somit ein wichtiger Meilenstein für das derzeit in Vorbereitung befindliche neue Programm zur weiteren Modernisierung der Bundesverwaltung. Es ist ein außerdem wichtiger Beitrag des Bundes zur Formulierung der ersten Nationalen E-Government-Strategie.
Welche weiteren Schritte bzw. Maßnahmen sind auf dem Weg zu einer innovativen Verwaltung, die bürgernah und zugleich effizient arbeitet, unerlässlich? nerlässlich ist die Fortsetzung des Modernisierungsprozesses in der 17. Legislaturperiode und darüber hinaus – aufbauend auf den bisherigen Programmen und Maßnahmen in den Bereichen der Verwaltungsorganisation und des E-Government. Die inhaltlichen Voraussetzungen dieses Prozesses ergeben sich zum einen aus den Anforderungen, die aus dem gesellschaftlichen Wandel erwachsen, wie z.B. der Globalisierung, dem demografischen Wandel, einem neuen Staatsverständnis und dem technologischen Wandel, zum anderen aus der schwierigen Haushaltslage. Ausgehend vom Koalitionsvertrag wird deshalb mit den Ressorts zurzeit ein neues Programm erarbeitet. Seine Schwerpunkte sind Aufgabenkritik, Standardisierung von Prozessen, verbindlicher Aufbau von Dienstleistungszentren und Entbürokratisierung.
Dringend notwendig sind darüber hinaus strukturelle Veränderungen in der Verwaltung, um auch in Zukunft handlungs- und steuerungsfähig zu bleiben. Auch das Thema Personal wird drängender: Eine Demografie-sensible Personalpolitik, welche die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Leistungsfähigkeit einer im Durchschnitt älter werdenden Belegschaft gewährleistet, muss sich jetzt den Fragen Personalentwicklung, Wissens- und Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Familie und Beruf widmen, um nur einige wichtige Elemente zu nennen.
Der IT-Planungsrat hat im April 2010 seine Arbeit aufgenommen. Welche Funktion hat dieses Gremium? Mit dem IT-Planungsrat bündelt Deutschland die Stärken von Bund, Ländern und Kommunen für eine intensivere, verbindlichere und verbesserte Zusammenarbeit und sorgt für eine effektivere Entscheidungsfindung auf dem Gebiet der IT und des E-Government. Konkret wird der IT-Planungsrat helfen, alle deutschen Behörden zukünftig noch besser zu vernetzen, um eine sichere elektronische, medienbruchfreie Kommunikation herzustellen. Der IT-Planungsrat wird aber nicht nur über die Anforderungen an dieses Verbindungsnetz befinden, sondern auch verbindliche IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards festlegen.
Der IT-Planungsrat befindet sich noch am Beginn seiner Arbeit. Um ihn im föderalen Kontext zu etablieren müssen wir uns daher mit Augenmaß auf die Themen konzentrieren, die organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll und die vor allem mit einem die Verwaltungsgrenzen überschreitendem Nutzen verbunden sind. Schritt für Schritt kann so ein Beitrag zur verstärkten Nutzung der Möglichkeiten des Internets geleistet werden, einer Infrastruktur, der heute ein vergleichbar hoher Stellenwert zukommt wie dem Straßen- oder Schienennetz.
Das gemeinsame Handeln setzt ein strategisches Fundament voraus: Die Verabschiedung einer Nationalen E-Government-Strategie ist daher ein wichtiges Ziel des IT-Planungsrats. Die bisherigen Vorarbeiten dazu sind bereits in der ersten Sitzung einer Bund-Länder-Kooperationsgruppe mit dem Ziel übertragen worden, das Leitbild und die Ziele der Strategie im Herbst 2009 zur Entscheidung vorzulegen.
Der IT-Planungsrat kann viele Festlegungen mit Mehrheitsentscheidung treffen. Das ist etwas Besonderes im Bereich der Bund-Länder-Zusammenarbeit. Seinem Selbstverständnis folgend, wird er – da bin ich mir sicher – aber meistens einen gemeinsamen Weg finden.
Im November dieses Jahres erfolgt der Startschuss für den neuen Personalausweis. Welche Ziele und Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der Einführung dieser eID und welche Rolle spielt sie im gesamten Umsetzungsplan der Regierung? Erklärtes Ziel des Programms E-Government 2.0 war es, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Identifikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien zu schaffen. Neben dem Projekt De-Mail, das den sicheren Austausch von Dokumenten und Informationen ermöglicht, verkörpert vor allem der neue Personalausweis die Idee der elektronischen Identität. Der Bund kommt mit diesen Vorhaben seiner Verantwortung nach, essenziell wichtige Infrastrukturen für Geschäfts- und Verwaltungsprozesse zur Verfügung zu stellen, die heute immer öfter auf elektronischem Wege geschehen.
Mit dem neuen Personalausweis beschreitet die Bundesregierung neue Wege im Identitätsmanagement. Die Online-Funktionen können von allen Anbietern, die sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen halten, in die eigenen Prozesse und Anwendungen integriert werden.
Die Sicherheitsbedenken der Bürger gegenüber dem neuen Personalausweis und anderer E-Government-Anwendungen sind groß. Wie wird der Schutz sensibler Daten gewährleistet? Der neue Personalausweis bietet nicht nur höchste physikalische Dokumentensicherheit, sondern garantiert auch für den Schutz der elektronisch abgelegten Daten. Alle Übertragungen sind mit modernsten Sicherheitsmechanismen geschützt, so dass niemand unberechtigt Daten mitlesen, kopieren oder verändern kann. Der neue Personalausweis ist damit weltweit eine der modernsten und sichersten Identitätskarten. Eine Datenübertragung ist nur mit Zustimmung und aktivem Zutun des Ausweisinhabers möglich.
Anbieter, die ihre Dienste im Rahmen von E-Business- und E-Government-Anwendungen mit dem neuen Personalausweis bereitstellen, benötigen ein staatliches Berechtigungszertifikat. Die staatliche Vergabestelle prüft dabei nach strengen Vorgaben, welche Daten für den Anbieter zwingend erforderlich sind. Die Nutzer geben ihre Daten erst durch die Eingabe ihrer PIN frei. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit dem neuen Personalausweis genauso selbstverständlich werden wird, wie es bisher mit dem Personalausweis schon der Fall ist.
Ist es wahrscheinlich, möglich oder wünschenswert, dass die Öffentliche Verwaltung in den nächsten zehn Jahren nur noch virtuell erreichbar ist? Ich denke, keines der drei Szenarien wird in den nächsten Jahren zutreffen. Eine ausschließlich elektronische Erreichbarkeit der Verwaltung kann es nicht geben. Hierfür sind die Sachverhalte, die alle Lebensbereiche umfassen, zu komplex.
Was wir dagegen anstreben, ist eine möglichst umfassende und gleichzeitig einfache elektronische Erreichbarkeit der Verwaltung. Dies hat mehrere Vorteile: Für die Bürgerinnen und Bürger können viele „einfache“ Verwaltungsvorgänge elektronisch angeboten werden, zusätzlich zum persönlichen Kontakt. Dies spart Behördengänge und Zeit. Dabei denke ich nicht als erstes an die elektronische Baugenehmigung, welche die meisten Privatpersonen wahrscheinlich nur einmal im Leben einreichen; vielmehr denke ich an die Kfz-Zulassung oder -Abmeldung, die Steuererklärung, BAFöG oder die Meldung von Hunden für die Erhebung der Hundesteuer. Die angebotenen elektronischen Dienste müssen sicher und ungestört funktionieren. Sie müssen auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhängig genutzt werden können und größtmögliche Transparenz bieten. Für die Wirtschaft dagegen sollten wir alle sinnvollen und häufigen Verwaltungsbeziehungen elektronisch abwickeln, denn gute Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor. Mit innovativen und anwenderfreundlichen Angeboten können wir zudem international eine Vorreiterrolle einnehmen und deutsche Lösungen und Unternehmen international bekannt machen.
Schließlich ermöglicht es die Optimierung der Verwaltungsabläufe mit IT auch, intern Einsparungen zu erzielen. Dies ist bei der aktuellen Haushaltslage wichtig. Für Unternehmen sollte daher auch eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begründet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist.
Dieses Interview führte: VISAVIS-Redaktion Martina Bartlett-Mattis
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