VIS-A-VIS im Gespräch mit Roman Schwarz, Geschäftsführer Tele2 Deutschland und Schweiz sowie Head of Central European Market Area der schwedischen Muttergesellschaft Tele2 AB.
Laut der aktuellen Entscheidung des Bundesrates gibt es ab dem 1. Dezember
2002 eine gesetzliche Grundlage für die Einführung von Call-by-Call und Pre-Selection-Telefonaten
im Ortsnetzbereich. Wie stellen Sie sich zu dieser Entscheidung? Wir begrüßen,
dass mit der längst überfälligen Entscheidung des Bundesrates vom 27. September
2002 der Stillstand beendet ist, wenngleich der Wortlaut des Gesetzes einige
Gefahren birgt, die eine Umsetzung belasten können. Es hat seit der Liberalisierung
des Ferngesprächsmarktes – sage und schreibe – vier Jahre gedauert, bis der
Ortsnetzbereich in Deutschland nun endlich auch für den Wettbewerb geöffnet
wird.
Die jüngst erlassene gesetzliche Grundlage gibt uns jetzt die Möglichkeit –
erfolgreiche Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG vorausgesetzt – unseren
Kunden auch in diesem Bereich billige Ortsnetzgespräche über die Tele2 Netzvorwahl
0-10-13 im Call-by-Call oder Pre-Selection-Verfahren anzubieten. Welche Vorteile
entstehen Ihren Kunden durch die Marktöffnung im Ortsnetzbereich? Tele2-Kunden
haben in Zukunft die Möglichkeit mit der 0-10-13 alle Telefongespräche – egal
ob Orts-, Fern-, Auslands- oder Gespräche zum Mobiltelefon – mit einem Anbieter
billig und fair zu führen. Fair deshalb, weil Tele2 seinen Kunden eine eigene
Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis zusendet und für etwaige Rückfragen die
Tele2-Call-Center von 6 bis 23 Uhr täglich dem Kunden zur Verfügung stehen.
Ab wann können Ihre Kunden den neuen Service nutzen?
Der genaue Zeitpunkt wird von den bevorstehenden Verhandlungen mit der Deutschen
Telekom AG und der Durchsetzungsfähigkeit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP) abhängen. Nur bei konstruktivem Mitwirken aller wäre eine Einführung
mit dem Wirksamwerden des Gesetzes möglich. Es gibt aber Anzeichen für eine
Blockadepolitik seitens der Deutschen Telekom und der regionalen Carrier bzgl.
der technischen Voraussetzungen und der Interconnection-Gebühren. Wenn diese
eine Höhe erreichen, die einen fairen Wettbewerb von vornherein ausschließen,
ist die Gesetzesänderung lediglich Makulatur. Wir hoffen hier auf eine adäquate
Moderation der RegTP.
Weitere Informationen unter: www.tele2.de