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Telekommunikation
Jetzt endlich durchstarten
VIS-A-VIS im Gespräch mit Roman Schwarz, Geschäftsführer Tele2 Deutschland und Schweiz sowie Head of Central European Market Area der schwedischen Muttergesellschaft Tele2 AB.

Laut der aktuellen Entscheidung des Bundesrates gibt es ab dem 1. Dezember 2002 eine gesetzliche Grundlage für die Einführung von Call-by-Call und Pre-Selection-Telefonaten im Ortsnetzbereich. Wie stellen Sie sich zu dieser Entscheidung? Wir begrüßen, dass mit der längst überfälligen Entscheidung des Bundesrates vom 27. September 2002 der Stillstand beendet ist, wenngleich der Wortlaut des Gesetzes einige Gefahren birgt, die eine Umsetzung belasten können. Es hat seit der Liberalisierung des Ferngesprächsmarktes – sage und schreibe – vier Jahre gedauert, bis der Ortsnetzbereich in Deutschland nun endlich auch für den Wettbewerb geöffnet wird.

Die jüngst erlassene gesetzliche Grundlage gibt uns jetzt die Möglichkeit – erfolgreiche Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG vorausgesetzt – unseren Kunden auch in diesem Bereich billige Ortsnetzgespräche über die Tele2 Netzvorwahl 0-10-13 im Call-by-Call oder Pre-Selection-Verfahren anzubieten. Welche Vorteile entstehen Ihren Kunden durch die Marktöffnung im Ortsnetzbereich? Tele2-Kunden haben in Zukunft die Möglichkeit mit der 0-10-13 alle Telefongespräche – egal ob Orts-, Fern-, Auslands- oder Gespräche zum Mobiltelefon – mit einem Anbieter billig und fair zu führen. Fair deshalb, weil Tele2 seinen Kunden eine eigene Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis zusendet und für etwaige Rückfragen die Tele2-Call-Center von 6 bis 23 Uhr täglich dem Kunden zur Verfügung stehen. Ab wann können Ihre Kunden den neuen Service nutzen?

Der genaue Zeitpunkt wird von den bevorstehenden Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG und der Durchsetzungsfähigkeit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) abhängen. Nur bei konstruktivem Mitwirken aller wäre eine Einführung mit dem Wirksamwerden des Gesetzes möglich. Es gibt aber Anzeichen für eine Blockadepolitik seitens der Deutschen Telekom und der regionalen Carrier bzgl. der technischen Voraussetzungen und der Interconnection-Gebühren. Wenn diese eine Höhe erreichen, die einen fairen Wettbewerb von vornherein ausschließen, ist die Gesetzesänderung lediglich Makulatur. Wir hoffen hier auf eine adäquate Moderation der RegTP.

Weitere Informationen unter: www.tele2.de

[24.10.2002, ]


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