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Private Equity
Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) fordert Sachlichkeit
Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) fordert von der Bundesregierung eine sachliche Befassung mit Hedgefonds und Private Equity in Deutschland. Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) wurde deutlich, dass das politische Klima nach wie vor von der der Heuschreckendebatte zugrunde liegenden einseitigen Betrachtung der Aktivitäten dieser Marktteilnehmer geprägt ist. Eine nachhaltige Etablierung von Hedgefonds und Private Equity in Deutschland kann nur durch ein klares Signal der Bundesregierung erfolgen. Der Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes bewirkt das Gegenteil und behindert zudem die Entwicklung einer wirklichen Aktionärskultur in Deutschland.

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds und Private Equity) engagierten Anbieter und Nachfrager, befürchtet eine weitere Schwächung des Finanzstandortes Deutschland durch das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz), sollte dieses in der jetzigen Entwurfsfassung verabschiedet werden. Die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss hat deutlich gemacht, dass nach mehrheitlicher Auffassung der Sachverständigen Detailregelungen im Gesetz nicht nur viel zu unbestimmt und daher wenig praktikabel sind, wie beispielsweise die neu implementierte Definition des abgestimmten Verhaltens („Acting in Concert“), sondern auch zu einer signifikanten Schlechterstellung von Minderheitsaktionären gegenüber Mehrheitsaktionären und Vorständen börsennotierter Gesellschaften führen.

Unter der vorgeschlagenen Definition, nach der die Geeignetheit zur dauerhaften und erheblichen Beeinflussung der unternehmerischen Ausrichtung schon ausreichend sein soll, um ein abgestimmtes Verhalten anzunehmen, bleibt nicht nur für die Durchsetzung, sondern bereits für die Vertretung von Aktionärsinteressen, die von den Interessen des Unternehmens - bzw. dessen Vorstand – abweichen, kein Raum, da erhebliche Folgen bzw. Sanktionen für diese Minderheitsaktionäre drohen. Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages, in dem der Bürokratieabbau im Finanzsektor festgeschrieben wurde und durch den eine „eins-zu-eins“ Umsetzung der europäischen Vorgaben erreicht werden soll, sind derartige Regelungen unverständlich, zumal sie europarechtlich nicht geboten sind. Der BAI würde es begrüßen, wenn die Bundesregierung an den Vorgaben des Koalitionsvertrages festhält und dem Vorbild anderer europäischer Staaten, die diesen Ansatz konsequent umsetzen, folgt, damit es nicht zu einer weiteren Schwächung des Finanzstandortes Deutschland kommt.

Im Übrigen zeigt der Gesetzentwurf, dass das politische Klima leider immer noch von der Heuschreckendebatte geprägt ist. Die Anknüpfung an „gesamtwirtschaftlich unerwünschte Folgen von Finanzinvestitionen“ und der ausdrücklich Bezug auf Hedgefonds und Private Equity ist nicht nur unsachlich, sondern auch nicht belegt. Der BAI fordert daher die Bundesregierung auf, die Bedeutung dieser notwendigen Marktteilnehmer anzuerkennen und mit einer Änderung sowohl des MoRaKG als auch des Risikobegrenzungsgesetzes ein Signal an die Branche zu senden.

Weitere Informationen unter:
www.bvai.de
[24.01.2008, ]


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